Jetzt geht’s ab in Berlin

Der V-Mann-Führer von morgen: mittellos

Die Sommerpause ist vorbei, das Abgeordnetenhaus von Berlin lebt wieder auf und wir können pikante Beratungen und Beschlüsse mit Bezug zu Überwachung und Geheimdiensttreiben erwarten: Mit Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind seit einem Jahr überwachungskritische Geister unter den Regierungsfraktionen, die die Mittel drastisch kürzen dürften.


Schon 2014 sorgte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für Furore, als sie einen Gesetzentwurf einbrachte, mit dem sie den Einsatz von Spitzeln beim Berliner Landesgeheimdienst („Verfassungsschutz“) unterbinden wollte. Die Begründung ihres damaligen Antrags ist noch heute aktuell und lesenswert. Die grüne Abgeordnete Clara Herrmann, fasste sie in dem von ihrem Fraktionskollegen Benedikt Lux geleiteten Ausschuss für Verfassungsschutz zusammen (S. 1):

Strukturen wie der NSU hätten überhaupt erst mit staatlichen Mitteln aufgebaut werden können. Der Einsatz von V-Leuten sei sehr intransparent. Er unterliege nicht der parlamentarischen Kontrolle, und zu dem daraus gezogenen Erkenntnisgewinn liege noch keine Evaluation vor. Im Zusammenhang mit Skandalen, in die der Verfassungsschutz verwickelt sei, versuche dieser immer, die Rolle von V-Leuten zu vertuschen. Auch die Frage Quellenschutz vor Strafverfolgung sei immer wieder ein Problem. Der Einsatz von V-Leuten sei nur ein nachrichtendienstliches Mittel von vielen. Aus der Sicht ihrer Fraktion müsse auf dieses Mittel verzichtet werden, weil es nicht für mehr, sondern für weniger Sicherheit sorge.

In den kommenden Wochen stehen die Haushaltsberatungen an, in denen unter anderem auch die Mittel festgelegt werden, die dem Landesgeheimdienst zur Verfügung gestellt werden. Dieser dürfte jetzt sein blaues Wunder erleben: So hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei den letzten Haushaltsberatungen im Jahr 2015 konsequent einen Rückbau des Spitzelbudgets (Haushaltstitel „Besondere Aufgaben“) um 150 Tausend Euro gefordert. Und Die Linke hatte rigoros beantragt, gleich den ganzen Titel in Höhe von 680 Tausend Euro aufzulösen! Hier die lesenswerte Stellungnahme dazu (S. 17):

Hakan Taş (LINKE) weist darauf hin, seine Fraktion habe schon häufig deutlich gemacht, dass sie die Arbeit der Sicherheitsbehörden mit bezahlten Spitzeln ablehne. Die Abschaltung der V-Leute und der Verzicht auf nachrichtendienstliche Mittel sei ein erster richtiger Schritt zur Abschaffung des Verfassungsschutzes. Dass nachrichtendienstliche Mittel nicht zur Aufdeckung von terroristischen Aktivitäten führten, sei bei der NSU-Mordserie deutlich geworden. Außerdem werde durch diese Methoden die öffentliche Aufklärung der Missstände verhindert.

Da 2015 noch die Koalition aus CDU und SPD regierte, konnten sich die beiden Fraktionen natürlich nicht durchsetzen. Das hat sich vor einem Jahr geändert und im neuen Koalitionsvertrag von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind sich die ehemaligen Oppositionsfraktionen zum Glück treu geblieben (S. 148):

  • Die Aufgaben werden auf den Kernbereich beschränkt. Personelle und sachliche Ausstattung des Verfassungsschutzes werden an die sich verändernde Aufgabenbeschreibung und Aufgabenbegrenzung angepasst.
  • Der Einsatz von V-Leuten des Verfassungsschutzes ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
  • Es werden präzisere gesetzliche Dokumentationspflichten eingeführt, um die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments zu verbessern. Die parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit des Verfassungsschutzes wird ausgebaut.
  • Das an die Öffentlichkeit gerichtete Berichtswesen des Verfassungsschutzes wird kritisch überprüft.
    Die Koalition ist sich einig, dass die politische Bildung nicht zum Kernbereich des Verfassungsschutzes gehört.

Das verspricht lange Gesichter bei den Geheimagenten während der diesjährigen Haushaltsberatungen. Und nach einem Jahr Regierungszeit sollten wir so langsam auch die Umsetzung der Reformvorhaben aus dem Koalitionsvertrag erwarten dürfen. Berlin-Mitte gegen Überwachung bleibt dran!